Sicherheitsnetz für Selbständige
Beantragung ab Freitag, 27.3.2020, 17:00 Uhr, möglich

Die Bundesregierung hat mit der nun erfolgten Festlegung der Förderrichtlinien den Startschuss für die Abwicklung des Härtefallfonds gegeben und die Wirtschaftskammer mit dieser Abwicklung beauftragt. Der Fonds hat die zentrale Rolle, all jene zu unterstützen, die jetzt keine Umsätze haben, und damit einen Beitrag zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten zu leisten.
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Abwicklung erfolgt konkret über wko.at/haertefall-fonds (https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html)
Über diese Seite werden alle wesentlichen Informationen bereitgestellt, sowie der Link zur konkreten Antragsstellung ab Freitag, 27.3., 17h, freigeschalten.
Durch Ausfüllen des Online-Formulars wird das Prozedere der Antragsstellung in Gang gesetzt. Nach erfolgter positiver Rückmeldung zur Antragsstellung erfolgt die Auszahlung – außer Wochenende und Feiertag – innerhalb von 24 Stunden.

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.

Weitere Infos zum Härtefallfonds
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html

Stand 27.3.2020. Red.